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Greencard durch Arbeit und Leistung in den USA: EB-2 NIW

Greencard per Selbstpetition, ohne US-Arbeitgeber und ohne Labor Certification — für Forschende, Ingenieurinnen und Gründer aus dem deutschsprachigen Raum.

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Inhalt

Die Greencard durch Arbeit und Leistung führt für qualifizierte Fachkräfte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz meist über den EB-2 National Interest Waiver (NIW). Er ist der einzige beschäftigungsbasierte Weg, bei dem Sie die Greencard per Selbstpetition beantragen — ohne US-Arbeitgeber, ohne Jobangebot und ohne die aufwendige Labor Certification. Voraussetzung ist, dass Sie einen fortgeschrittenen Abschluss oder außergewöhnliche Fähigkeiten nachweisen und darlegen, dass Ihre Tätigkeit im nationalen Interesse der USA liegt. Für Personen mit außergewöhnlicher Begabung an der Spitze ihres Fachs ist die EB-1A die eng verwandte Alternative — ebenfalls ohne Arbeitgeber, mit anderem Nachweismaßstab.

Diese Seite fasst zusammen, für wen sich der EB-2 NIW eignet und für wen nicht, wie der dreiteilige Dhanasar-Maßstab in der Praxis nachgewiesen wird, wie das Verfahren abläuft, welche Wartezeiten für in Deutschland, Österreich und der Schweiz geborene Antragsteller realistisch sind, mit welchen Kosten Sie rechnen und wann die EB-1A der bessere Weg ist.

Auf einen Blick
  • Selbstpetition — kein US-Arbeitgeber, kein Jobangebot
  • Fortgeschrittener Abschluss oder außergewöhnliche Fähigkeiten
  • Tätigkeit im nationalen Interesse der USA
  • Priority Date knüpft an das Geburtsland an, nicht an den Pass
  • EB-1A als Alternative für absolute Spitzenkräfte
Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die maßgeblichen Voraussetzungen prüfen wir in Ihrem konkreten Fall.

Tipp

“Wer keine feste Anstellung bei einem US-Unternehmen sucht, sondern seine eigene Forschung, sein Unternehmen oder seine Expertise in die USA bringen möchte, sollte zuerst prüfen, ob der EB-2 NIW passt. Er koppelt die Greencard an Ihre Leistung, nicht an einen Arbeitgeber. Der Fehler, den ich am häufigsten sehe: Mandanten schicken mir einen Lebenslauf statt eines Wirkungsnachweises — sammeln Sie frühzeitig Zitierungen, Referenzschreiben und Fördermittelnachweise, denn Prong 2 sauber aufzubauen dauert Monate, nicht Wochen.” — Kari Foss-Persson, in den USA zugelassene Rechtsanwältin

Für wen ist der EB-2 NIW geeignet — und für wen nicht?

Der EB-2 NIW eignet sich für Personen mit fortgeschrittenem Abschluss oder außergewöhnlichen Fähigkeiten, deren Arbeit erkennbar von nationaler Bedeutung ist und die unabhängig von einem Arbeitgeber einwandern möchten.

Promovierte Forscherin oder Wissenschaftler mit Publikationen und Zitierungen
Der EB-2 NIW ist meist der direkteste Weg. Ihre Forschung selbst begründet das nationale Interesse.
Ingenieur oder Fachkraft mit Masterabschluss und nachweislicher Wirkung im eigenen Feld
Der EB-2 NIW kommt in Frage, wenn Ihr Vorhaben erheblichen Wert und nationale Bedeutung hat.
Gründerin mit skalierbarem Vorhaben (z. B. Deep Tech, Biotech) und belegbarer Traktion
Der EB-2 NIW passt oft besser als ein Arbeitsvisum, weil Sie sich selbst petitionieren.
Absolute Spitzenkraft mit internationaler Anerkennung, Preisen oder Führungsrollen
Prüfen Sie zusätzlich die EB-1A für außergewöhnliche Fähigkeiten — schnellere Kategorie, höhere Nachweishürde.

Der entscheidende Unterschied zu einem Arbeitsvisum wie H-1B oder L-1: Sie brauchen keinen sponsernden Arbeitgeber. Sie stellen den Antrag auf eigene Rechnung und behalten volle Flexibilität bei Arbeitgeberwahl, Selbstständigkeit und Berufswechsel — solange Sie in Ihrem anerkannten Fachgebiet tätig bleiben.

Tipp

Der EB-2 NIW kennt keine Vertragsland-Voraussetzung. Anders als beim E-2- oder E-1-Visum spielt Ihre Staatsangehörigkeit für die Zulässigkeit der Petition keine Rolle — maßgeblich sind allein Ihre Qualifikation, Ihre Leistung und das nationale Interesse.

Genauso wichtig ist die Frage, für wen der NIW nicht trägt. Ein fortgeschrittener Abschluss allein genügt nicht: Wer einen guten Job in einem gefragten Beruf sucht, aber keine über das eigene Arbeitsverhältnis hinausreichende Wirkung darlegen kann, scheitert an der nationalen Bedeutung. Auch rein lokal wirkende Tätigkeiten — etwa eine Praxis oder ein Betrieb, dessen Nutzen an einen einzigen Ort gebunden bleibt — erreichen die Schwelle selten. Und wer erst am Anfang steht, ohne Publikationen, ohne belegte Ergebnisse, ohne Kunden oder Traktion, hat für die zweite Prüfungsstufe (gute Positionierung) noch zu wenig in der Hand. In solchen Fällen ist ein Arbeitsvisum mit Arbeitgeber oder der spätere NIW nach ersten Erfolgen der ehrlichere Weg.

Wie ein solches Profil in der Praxis trägt, zeigt der Fall einer Forscherin, die sich gerade nicht an einen einzelnen Arbeitgeber binden wollte.

Quantenforscherin in München wechselt frei zwischen US-Instituten
Ausgangslage
Eine in Polen geborene, an einem Münchner Institut tätige Quantencomputing-Forscherin mit Promotion, mehreren zitierten Publikationen und einem Patent wollte ihre Arbeit an einem US-Institut fortsetzen, ohne an einen einzigen Arbeitgeber gebunden zu sein.
Vorgehen
Forschungswirkung und Zitierungen je Prong aufbereitet, Empfehlungsschreiben internationaler Fachleute außerhalb ihres eigenen Instituts mit konkreter Einordnung eingeholt, Patentbezug zu einer US-Priorität hergestellt, I-140 mit Premium Processing und anschließendem Konsularverfahren am US-Generalkonsulat Frankfurt gestellt.
Ergebnis
Genehmigung und Erteilung des Immigrantenvisums beim Interview in Frankfurt; sie blieb frei, das Institut zu wechseln.

Unsere Praxis in Zahlen

200+
Begleitete beschäftigungsbasierte Verfahren
50+
EB-2-NIW- und EB-1A-Fälle
25+
Vertretene Mandantennationalitäten

Wie weist man die drei Dhanasar-Prongs nach?

Das nationale Interesse folgt dem dreiteiligen Matter of Dhanasar-Maßstab von USCIS. Jeder der drei Prongs braucht konkrete Belege — nicht Behauptungen, sondern Dokumente, Zahlen und externe Bestätigung.

Prong 1 — Erheblicher Wert und nationale Bedeutung
Ihr Vorhaben muss über den eigenen Arbeitsplatz hinaus wirken. Belege sind etwa: zitierte Publikationen und deren Aufnahme durch andere Fachleute, Patente mit Anwendungsbezug, Fördermittel oder Aufträge öffentlicher Stellen, ein Bezug zu US-Prioritäten (Gesundheit, Energie, Halbleiter, Verteidigung, kritische Infrastruktur) sowie unabhängige Berichte, die den Nutzen bestätigen. Rein lokaler oder rein wirtschaftlicher Nutzen für ein einzelnes Unternehmen reicht in der Regel nicht.
Prong 2 — Gut positioniert, das Vorhaben voranzubringen
Hier zählt Ihr Werdegang, nicht nur der Plan. Belege sind: bisherige Ergebnisse und deren Wirkung, Bildungsweg und einschlägige Erfahrung, ein Modell der Umsetzung mit erkennbarem Fortschritt, Interesse potenzieller Nutzer oder Kunden, Fördermittel oder Investitionen sowie Empfehlungsschreiben, die Ihre Rolle konkret einordnen. Entscheidend ist die Verbindung zwischen dem, was Sie bereits erreicht haben, und dem, was Sie vorhaben.
Prong 3 — Verzicht auf Arbeitgeber und Labor Certification ist insgesamt vorteilhaft
Sie müssen darlegen, warum es für die USA sinnvoll ist, bei Ihnen auf ein Jobangebot und die Arbeitsmarktprüfung zu verzichten. Argumente sind: Ihre Selbstständigkeit oder Mobilität, die Dringlichkeit des Vorhabens, der Umstand, dass ein starrer Arbeitgeberbezug den Nutzen eher hemmen würde, und dass Ihr Beitrag den Verzicht auf den Schutz des heimischen Arbeitsmarkts rechtfertigt.
Wichtig

Der Fall wird über die Beweislage gewonnen oder verloren. Ein Doktortitel oder ein Masterabschluss erfüllt nur die Eingangsvoraussetzung des EB-2 — er ist nicht das Argument für den Waiver. Alle drei Prongs müssen einzeln belegt sein.

Wie sich die drei Prongs für ein unternehmerisches Profil zusammenfügen, zeigt der folgende Fall aus der Deep-Tech-Gründung.

Deep-Tech-Gründer in Deutschland petitioniert sich selbst
Ausgangslage
Ein Deep-Tech-Gründer, der sein Unternehmen von Berlin aus führte und dessen Team eine skalierbare Sensortechnologie mit bereits bestehender US-Holding entwickelte, benötigte einen Einwanderungsweg unabhängig von einem US-Anstellungsverhältnis.
Vorgehen
Nationale Bedeutung über Geschäftszahlen, Pilotkunden und einen Vorhabensplan mit Bezug zu kritischer Infrastruktur belegt, gute Positionierung über Traktion und ein deutsches öffentliches Forschungsförderprogramm gestützt, EB-2-NIW-Selbstpetition eingereicht, Konsularverfahren am US-Generalkonsulat Frankfurt begleitet.
Ergebnis
Genehmigung der Selbstpetition und Erteilung des Immigrantenvisums über das Konsulat Frankfurt.

Wie läuft das Verfahren in Schritten ab?

Das EB-2-NIW-Verfahren beginnt mit dem Aufbau der Beweislage, führt über die I-140-Petition bei USCIS und endet mit Konsularverfahren oder Adjustment of Status in den USA. Der Zeitrahmen liegt typischerweise bei 12 bis 18 Monaten.

  1. 1

    Fallbewertung und Strategie

    Wir prüfen im Erstgespräch, ob EB-2 NIW oder EB-1A für Ihr Profil trägt, und legen die Argumentation für die drei Dhanasar-Prongs fest.

  2. 2

    Beweisdossier aufbauen

    Publikationen, Zitierungen, Patente, Empfehlungsschreiben, Geschäftszahlen und ein Vorhabensplan werden je Prong zu einem geschlossenen Nachweis zusammengeführt.

  3. 3

    I-140-Petition einreichen

    Wir reichen das Formular I-140 (Immigrant Petition for Alien Worker) samt Dossier bei USCIS ein — optional mit Premium Processing für eine Entscheidung binnen 15 Tagen.

  4. 4

    Greencard erlangen

    Nach Genehmigung folgt entweder das Immigrantenvisum über das Konsulat (etwa Frankfurt) oder der Adjustment of Status, falls Sie bereits rechtmäßig in den USA sind.

Premium Processing steht für die I-140-Petition zur Verfügung: gegen eine zusätzliche Gebühr entscheidet USCIS binnen 15 Werktagen über die Petition. Wichtig ist die Reichweite dieser Beschleunigung — sie verkürzt ausschließlich die Bearbeitung der Petition, nicht die anschließende Wartezeit auf ein verfügbares Visum. Premium Processing ändert also nichts am Priority Date und nichts an der länderspezifischen Warteschlange.

Wie lange dauert es für Antragsteller aus Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Für in Deutschland, Österreich und der Schweiz geborene Antragsteller ist die EB-2-Warteschlange in der Regel deutlich kürzer als etwa für Indien oder China, weil das Priority Date an das Geburtsland anknüpft, nicht an die Staatsangehörigkeit.

Nach der I-140-Genehmigung entscheidet das Priority Date zusammen mit dem monatlichen Visa Bulletin des US-Außenministeriums, wann tatsächlich ein Immigrantenvisum verfügbar ist. Die per-country-Grenzen führen dazu, dass Antragsteller aus stark nachgefragten Geburtsländern jahrelang warten. Für Geburtsländer aus dem deutschsprachigen Raum ist die EB-2-Kategorie häufig aktuell (current) oder nur gering rückständig, sodass zwischen I-140-Genehmigung und Greencard oft keine mehrjährige Zusatzwartezeit steht.

Wichtig

Maßgeblich ist das Geburtsland, nicht der Pass. Wer in einem stark nachgefragten Land geboren wurde, aber einen deutschen, österreichischen oder Schweizer Pass hält, kann in bestimmten Konstellationen über das Geburtsland des Ehepartners ein günstigeres Priority Date nutzen (cross-chargeability). Das prüfen wir im Einzelfall.

Wie sich eine günstige Visumsverfügbarkeit für ein Profil zwischen NIW und EB-1A auswirkt, zeigt der folgende Fall.

Umweltingenieur mit Masterabschluss und belegter Wirkung
Ausgangslage
Ein bei einem deutschen Wasserwirtschaftsunternehmen angestellter Umweltingenieur mit Masterabschluss und nachweislicher Wirkung durch ein Sanierungsprojekt für kontaminierte Standorte, das zwei weitere kommunale Versorger übernommen hatten, wollte ohne Arbeitgeber einwandern; sein Profil lag zwischen einem starken NIW-Fall und einem für die EB-1A zu dünnen Fall.
Vorgehen
Profil ehrlich als NIW eingeordnet, statt es auf die EB-1A hin zu strecken; Prong 1 über die Übernahme des Projekts durch andere Betreiber und den Bezug zu US-Prioritäten in der Wasserwirtschaft geführt, Prong 2 über die Sanierungsergebnisse selbst statt über Titel, Priority Date für das Geburtsland als current geprüft.
Ergebnis
Genehmigung des I-140 ohne Zusatzanfrage; kein mehrjähriger Visumsrückstau für das Geburtsland.

Häufige Stolpersteine

Die meisten NIW-Ablehnungen scheitern nicht an fehlender Qualifikation, sondern an einer Beweislage, die einen der drei Prongs nur behauptet statt belegt.

  • Abschluss mit Argument verwechselt: Ein fortgeschrittener Abschluss erfüllt nur die EB-2-Eingangshürde. Das nationale Interesse muss zusätzlich und eigenständig nachgewiesen werden.
  • Nur lokale Wirkung: Ein Vorhaben, dessen Nutzen an einen einzigen Ort oder ein einzelnes Unternehmen gebunden bleibt, erreicht die nationale Bedeutung selten.
  • Schwacher Prong 2: Ein überzeugender Plan ohne belegte eigene Ergebnisse trägt nicht — USCIS erwartet Fortschritt und Wirkung in der Vergangenheit, nicht nur Absicht.
  • Empfehlungsschreiben ohne Substanz: Allgemein lobende Schreiben ohne konkrete Einordnung Ihrer Rolle und Wirkung haben wenig Gewicht. Aussagekräftig sind unabhängige Fachleute, die Konkretes belegen.
  • Priority Date unterschätzt: Premium Processing beschleunigt die Petition, nicht die Visumsverfügbarkeit. Wer das verwechselt, plant den Zeitrahmen falsch.

Wann ist die EB-1A der bessere Weg?

Die EB-1A ist die eng verwandte Schwester des NIW — ebenfalls per Selbstpetition, aber für Personen ganz an der Spitze ihres Fachs, mit einem höheren, aber oft schneller verfügbaren Weg zur Greencard.

Internationale Anerkennung, große Preise, Führungsrollen, breite Medien- oder Fachrezeption
Die EB-1A kann trotz höherer Nachweishürde vorteilhaft sein — die EB-1-Kategorie ist für Geburtsländer aus dem deutschsprachigen Raum meist current.
Solide Forschung oder Expertise mit klarer nationaler Bedeutung, aber (noch) keine Spitzenreputation
Der EB-2 NIW ist der realistischere Weg; die Nachweishürde ist niedriger als bei der EB-1A.
Profil an der Grenze — starke, aber nicht überragende Belege
Häufig lohnt eine Doppelstrategie oder eine ehrliche Vorab-Einschätzung, welche Kategorie trägt.

Kurz: Wer die Kriterien der außergewöhnlichen Fähigkeit erfüllt, prüft die EB-1A auch wegen der oft besseren Visumsverfügbarkeit; wer solide, national bedeutsam, aber nicht an der absoluten Spitze arbeitet, ist beim EB-2 NIW richtig. In der Erstberatung ordnen wir Ihr Profil einer der beiden Kategorien zu, bevor wir mit der Aufbereitung beginnen.

Was kostet der EB-2 NIW und wie läuft die Erstberatung?

Rechnen Sie mit US-Behördengebühren ab etwa 1.315 USD insgesamt — die I-140-Antragsgebühr (715 $) zuzüglich der Asylum Program Fee (600 $ als Regelpetent, 300 $ bei Selbstpetition); die Bearbeitung dauert typischerweise 12 bis 18 Monate. Unser Anwaltshonorar ist ein Pauschalhonorar, das wir nach dem Erstgespräch nennen.

1.315 $+
US-Behördengebühren gesamt (I-140 715 $ + Asylum Program Fee, ca.)
2.965 $
Premium Processing (optional, Entscheidung in 15 Tagen)
12-18 Mon.
Typischer Verfahrensrahmen
75 EUR
Erstberatung (30 Min., wird angerechnet)

Die Erstberatung kostet 75 EUR (zzgl. MwSt.) für 30 Minuten und wird bei Beauftragung vollständig auf Ihr Honorar angerechnet. Darin klären wir, ob EB-2 NIW oder EB-1A für Sie trägt, welche Nachweise Sie je Prong realistisch beibringen können und wie Ihr Zeitplan aussieht. Das Premium Processing (2.965 USD zusätzlich) verkürzt nur die Bearbeitung der Petition, nicht die anschließende Wartezeit auf ein Visum. Behördengebühren sind stets separat und werden in Ihrem Angebot einzeln aufgeführt.

Kari Foss-Persson, in den USA zugelassene Rechtsanwältin in Frankfurt: “Beim NIW wird der Fall über die Beweislage gewonnen oder verloren, nicht über die Antragsgebühr. Ein Doktortitel allein ist nicht das Argument — was eine Petition trägt, ist der konkrete Nachweis, dass die Arbeit von nationaler Bedeutung ist und dass gerade Sie die Person sind, die sie voranbringen kann. Bitten Sie Ihre Koautoren und Kollegen früh um Empfehlungsschreiben — die stärksten Schreiben kommen von Menschen, die ein konkretes Ergebnis benennen können, statt nur Ihr Potenzial zu loben.”

Das Wesentliche

Die kalkulierbaren Kosten sind die US-Behördengebühren und ein Pauschalhonorar; das größte Risiko ist nicht der Preis, sondern eine schwache Beweislage. Genau hier setzt die Erstberatung an.

Häufig gestellte Fragen

Der EB-2 NIW (National Interest Waiver) ist eine Unterkategorie der EB-2-Einwanderungsklassifizierung. Er ermöglicht es Personen mit fortgeschrittenem Abschluss oder außergewöhnlichen Fähigkeiten, die Green Card per Selbstpetition zu beantragen – ohne Jobangebot oder Labor Certification. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Tätigkeit im nationalen Interesse der USA liegt.
Antragsteller müssen die grundlegenden EB-2-Kriterien erfüllen (fortgeschrittener Abschluss oder außergewöhnliche Fähigkeiten) und zusätzlich nachweisen, dass ihre Arbeit im nationalen Interesse liegt. Konkret muss dargelegt werden: 1) Das vorgeschlagene Vorhaben hat erheblichen Wert und nationale Bedeutung, 2) der Antragsteller ist in der Lage, das Vorhaben voranzubringen, und 3) es ist insgesamt vorteilhaft für die USA, auf das Jobangebot und die Labor Certification zu verzichten.
Der EB-2 NIW gewährt, wie andere beschäftigungsbasierte Green Cards, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den USA. Die Green Card muss alle zehn Jahre erneuert werden. Nach in der Regel fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts kann die US-Staatsbürgerschaft beantragt werden.
Ja. Inhaber einer EB-2 NIW Green Card dürfen in den USA in ihrem Fachgebiet arbeiten. Sie genießen dabei erhebliche Flexibilität: Arbeitgeberwechsel, Selbstständigkeit und freie Berufswahl sind möglich, solange die Tätigkeit im Bereich des anerkannten nationalen Interesses bleibt.
Der EB-2 NIW ermöglicht die Selbstpetition ohne Jobangebot oder Labor Certification – besonders vorteilhaft für Forscher, Unternehmer und unabhängig tätige Fachkräfte. Er bietet größere Flexibilität bei der Berufswahl, bindet den Antragsteller nicht an einen bestimmten Arbeitgeber und weist für einige Herkunftsländer kürzere Wartezeiten auf als andere beschäftigungsbasierte Kategorien.
Nein. Ein zentrales Merkmal des EB-2 NIW ist die Möglichkeit der Selbstpetition. Antragsteller benötigen keinen Arbeitgebersponsor und können die Green Card eigenständig beantragen, indem sie darlegen, wie ihre Arbeit dem nationalen Interesse der USA dient.
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung des Formulars I-140 (Immigrant Petition for Alien Worker) bei USCIS. Der Antrag muss durch umfangreiche Nachweise über Qualifikationen, nationale Bedeutung der Arbeit und Erfüllung der NIW-Kriterien gestützt werden. Nach Genehmigung des I-140 können Antragsteller im Ausland ein Einwanderungsvisum beantragen oder innerhalb der USA den Adjustment of Status durchführen.
Der EB-2 NIW fällt unter die übergeordnete EB-2-Kategorie mit einem jährlichen Kontingent von etwa 40.000 Visa (zuzüglich ungenutzter EB-1-Visa). Dieses Kontingent wird unter allen EB-2-Unterkategorien aufgeteilt und unterliegt länderspezifischen Begrenzungen. Die tatsächliche Zahl der NIW-Visa variiert je nach Nachfrage.
Die Antragsgebühr für das Formular I-140 beträgt 715 $; hinzu kommt die Asylum Program Fee (600 $ als Regelpetent, 300 $ bei Selbstpetition), sodass die Behördengebühren zusammen bei rund 1.315 $ liegen. Für Premium Processing (Entscheidung innerhalb von 15 Tagen) fallen zusätzlich 2.965 $ an. Weitere Kosten können für biometrische Daten, Dokumentation, Rechtsberatung und die ärztliche Untersuchung beim Adjustment of Status entstehen.
Transparente Preise

Vor Arbeitsbeginn kalkuliert

Zeitrahmen 12-18 Monate Behördl. Gebühren$1.315+ AnwaltsgebührenAb €6.000

Jeder Firmenvisumsfall wird zu einem Pauschalhonorar bearbeitet — ein Preis, der den gesamten Prozess von der Antragstellung bis zur Genehmigung abdeckt. Keine Stundenabrechnung. Wir senden Ihnen vor Arbeitsbeginn die vollständige Kostenaufstellung.

Das endgültige Honorar hängt von Visakategorie und Fallkomplexität ab. Behördengebühren (USCIS, DOL, Konsulat) sind separat und einzeln aufgeführt.

Erstgespräch: 75 EUR (zzgl. MwSt.) für 30 Minuten. Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet.

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