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Kapital in Aufenthalt verwandeln

Die USA bieten attraktive Visumoptionen für Investoren und Unternehmer, die über ein Investorenvisum eine Greencard erhalten möchten. Ob Sie eine substanzielle Kapitalinvestition in ein US-Unternehmen tätigen oder ein arbeitsplatzschaffendes Unternehmen finanzieren — wir strukturieren Ihren Fall so, dass er die USCIS-Anforderungen erfüllt und gleichzeitig Ihre geschäftlichen Interessen schützt.

Investorenvisum-Verfahren starten

Welches Visum brauchen Sie?

Mindestens 800.000 $ in ein US-Unternehmen investieren und Green Card anstreben?
EB-5 Immigrant Investor Program
Staatsangehöriger eines Vertragsstaats mit Investition in ein US-Unternehmen?
E-2 Treaty-Investor-Visum
Staatsangehöriger eines Vertragsstaats mit erheblichem Handelsvolumen mit den USA?
E-1 Treaty-Trader-Visum
Unternehmer mit außergewöhnlichem Talent?
EB-1A Außerordentliche Fähigkeiten (Green Card)
Kurze Geschäftsreise -- Meetings, Due Diligence, Verhandlungen?
B-1 Geschäftsvisum
Bereits in den USA und Wechsel zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis?
Adjustment of Status

Visumoptionen

Klicken Sie unten auf einen Visumtyp, um mehr zu erfahren und häufig gestellte Fragen zu sehen.

Dieses Verfahren ermöglicht es bestimmten Personen, die sich bereits rechtmäßig in den USA aufhalten, ihren Status zum Green-Card-Inhaber zu ändern, ohne für die Visumerteilung ins Ausland zurückkehren zu müssen.

Üblicher Zeitrahmen: 8-20 Monate

Häufig gestellte Fragen

Was ist Adjustment of Status?
Der Adjustment of Status (AOS) ist ein Verfahren, das es einer berechtigten Person, die sich bereits in den USA aufhält, ermöglicht, ihren Einwanderungsstatus zum Green-Card-Inhaber zu ändern – ohne in das Heimatland zurückkehren zu müssen. Dieses Verfahren steht Personen offen, die die Voraussetzungen aufgrund familiärer Beziehungen, Beschäftigung oder anderer qualifizierender Kategorien erfüllen.
Wer kann einen Adjustment of Status beantragen?
Antragsberechtigt sind in der Regel Personen, deren Einwanderungspetition (z. B. I-130 oder I-140) genehmigt wurde und die sich derzeit in den USA aufhalten. Die Einreise muss rechtmäßig erfolgt sein und der rechtmäßige Aufenthaltsstatus aufrechterhalten worden sein. Bestimmte Personengruppen wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge können den Status unter anderen Voraussetzungen anpassen.
Darf ich während des Verfahrens arbeiten?
Ja. Antragsteller können durch Einreichung des Formulars I-765 eine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) beantragen. Diese erlaubt legale Beschäftigung in den USA, solange der Antrag anhängig ist. Das EAD muss in der Regel jährlich erneuert werden, bis die Green Card erteilt wird.
Welche Vorteile bietet der Adjustment of Status?
Der wesentliche Vorteil ist die Möglichkeit, legal als Green-Card-Inhaber in den USA zu leben und zu arbeiten. Dieser Status bietet Stabilität, einen Weg zur Staatsbürgerschaft sowie Zugang zu Bildung, sozialen Leistungen und größere Reisefreiheit.
Ist ein Petent erforderlich?
Ja, in den meisten Fällen ist ein Petent erforderlich – in der Regel die Person oder Organisation, die die ursprüngliche Einwanderungspetition eingereicht hat. Bei familienbasierten Anträgen ist dies ein US-Bürger oder Green-Card-Inhaber aus der Familie; bei arbeitsbasierten Anträgen der US-Arbeitgeber.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antragsteller reicht das Formular I-485 (Application to Register Permanent Residence or Adjust Status) bei USCIS ein. Dies kann gleichzeitig mit einer Einwanderungspetition (z. B. I-130 oder I-140) erfolgen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, oder nachdem eine Petition genehmigt und eine Visumnummer verfügbar ist. Alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind beizufügen.
Gibt es eine jährliche Obergrenze?
Für die Zahl der genehmigten AOS-Anträge gibt es keine Obergrenze. Die Zahl der jährlich erteilten Green Cards ist jedoch durch kategorie- und länderspezifische Kontingente begrenzt, insbesondere in den familien- und arbeitsbasierten Einwanderungskategorien.
Was kostet der Adjustment of Status?
Die Antragsgebühr für das Formular I-485 beträgt derzeit 1.140 $ für die meisten Antragsteller, zuzüglich 85 $ für biometrische Dienstleistungen. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die ärztliche Untersuchung, Übersetzungen und Anwaltsgebühren. Aktuelle Gebühren finden Sie auf der USCIS-Website.
Das B-1-Visum ist für vorübergehende geschäftliche Reisen in die USA gedacht, etwa für Meetings, Verhandlungen, Konferenzen oder andere zulässige Business-Aktivitäten, nicht jedoch für eine reguläre Beschäftigung in den Vereinigten Staaten.

Üblicher Zeitrahmen: 2-4 Monate

Häufig gestellte Fragen

Was ist das B-1 Visum?
Das B-1 ist ein Nichteinwanderungsvisum für ausländische Staatsangehörige, die vorübergehend geschäftlich in die USA reisen – etwa für Besprechungen mit Geschäftspartnern, die Teilnahme an Fach- oder Wirtschaftskonferenzen, die Abwicklung einer Erbschaft oder Vertragsverhandlungen. Wichtig: Das B-1 Visum berechtigt nicht zur Beschäftigung in den USA.
Wer kann das B-1 Visum beantragen?
Das B-1 Visum steht jedem ausländischen Staatsangehörigen offen, der geschäftliche Aktivitäten kommerzieller oder beruflicher Natur in den USA wahrnehmen möchte. Antragsteller müssen einen Wohnsitz außerhalb der USA nachweisen, den sie nicht aufzugeben beabsichtigen, und glaubhaft machen, dass sie nach ihrem Aufenthalt wieder ausreisen werden. Zudem ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel erforderlich.
Wie lange ist das B-1 Visum gültig?
Bei der Einreise wird in der Regel ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten gewährt, wie vom Grenzschutzbeamten (CBP Officer) festgelegt. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist auf Antrag bei USCIS möglich. Der Gesamtaufenthalt ist in der Regel auf ein Jahr begrenzt.
Darf ich mit dem B-1 Visum arbeiten?
Nein, das B-1 Visum verbietet ausdrücklich jede Form der Beschäftigung in den USA. Es dient ausschließlich geschäftlichen Aktivitäten wie Besprechungen, Konferenzen und Vertragsverhandlungen, die keine Beteiligung am US-Arbeitsmarkt erfordern.
Welche Vorteile bietet das B-1 Visum?
Die Hauptvorteile sind Flexibilität und unkomplizierter Zugang zu den USA für geschäftliche Zwecke. Es ermöglicht der internationalen Wirtschaft kurzfristige Präsenz auf dem US-Markt und fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den wirtschaftlichen Austausch.
Ist ein Petent erforderlich?
Nein. Antragsteller bewerben sich eigenständig und müssen persönlich die Visumsvoraussetzungen erfüllen, indem sie den Zweck der Reise und die Rückkehrabsicht glaubhaft nachweisen.
Wie stelle ich den Antrag?
Antragsteller füllen das Online-Formular DS-160 aus und vereinbaren ein Interview bei der nächstgelegenen US-Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat. Im Interview sind Nachweise über die geplanten geschäftlichen Aktivitäten in den USA sowie starke Bindungen an das Heimatland vorzulegen.
Gibt es eine jährliche Obergrenze?
Nein, es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Die Anzahl der jährlich ausgestellten B-1 Visa richtet sich nach Nachfrage, Einwanderungspolitik und den internationalen Wirtschaftsbedingungen.
Was kostet das B-1 Visum?
Die Antragsgebühr beträgt 160 $. Diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig. Zusätzliche Kosten können für die Visumausstellung anfallen, abhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers und den Gegenseitigkeitsvereinbarungen zwischen den USA und dem jeweiligen Land.
Dieses Visum richtet sich an Staatsangehörige von Vertragsstaaten, die in erheblichem Umfang Handel mit Waren, Dienstleistungen oder Technologie zwischen den USA und dem jeweiligen Vertragsstaat betreiben.

Üblicher Zeitrahmen: 2-4 Monate

Häufig gestellte Fragen

Was ist das E-1 Treaty-Trader-Visum?
Das E-1 ist ein Nichteinwanderungsvisum für Staatsangehörige von Ländern, die einen Handels- und Schifffahrtsvertrag mit den USA unterhalten. Es ermöglicht die Einreise in die USA, um in erheblichem Umfang Handel zu betreiben – mit Waren, Dienstleistungen oder Technologie, hauptsächlich zwischen den USA und dem Vertragsstaat. Ziel ist die Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern.
Wer kann das E-1 Visum beantragen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Staatsangehörige von Vertragsstaaten der USA. Antragsteller müssen nachweisen, dass sie in die USA kommen, um in quantitativ und qualitativ erheblichem Umfang Handel zu betreiben. Dazu gehört ein hohes Handelsvolumen, das für die Handelsbeziehung zwischen den USA und dem Vertragsstaat wesentlich ist.
Wie lange ist das E-1 Visum gültig?
Das E-1 Visum wird in der Regel für bis zu zwei Jahre ausgestellt und kann unbefristet verlängert werden, solange die Handelsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Es gibt keine Höchstdauer für den Aufenthalt unter einem E-1 Visum, solange die Handelsaktivitäten die Visumsanforderungen erfüllen.
Darf ich mit dem E-1 Visum arbeiten?
Ja, E-1-Visuminhaber dürfen in den USA legal arbeiten – allerdings nur im Rahmen der genehmigten Handelstätigkeit zwischen dem Vertragsstaat und den USA. Eine andere Beschäftigung ist ohne gesonderte Genehmigung nicht gestattet.
Welche Vorteile bietet das E-1 Visum?
Das E-1 Visum erleichtert den Aufenthalt für Geschäftsleute, die aktiv Handel zwischen den USA und Vertragsstaaten betreiben. Visuminhaber können Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren mitbringen, die in den USA zur Schule gehen dürfen. Ehepartner können zudem eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Ist ein Petent erforderlich?
Ja. Petent ist in der Regel das US-Handelsunternehmen, für das der Antragsteller tätig sein wird. Es muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen existiert, operativ tätig ist und in erheblichem Umfang Handel vorwiegend zwischen den USA und dem Vertragsstaat betreibt.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Befindet sich der Antragsteller bereits in den USA, reicht er oder das Unternehmen das Formular I-129 bei USCIS ein. Antragsteller im Ausland beantragen das Visum direkt bei einer US-Botschaft oder einem Konsulat. In beiden Fällen sind Nachweise über den erheblichen Handel und den Vertragsstatus des Herkunftslandes erforderlich.
Gibt es eine jährliche Obergrenze?
Nein, es gibt keine gesetzliche Obergrenze für E-1 Visa. Das ermöglicht stabile Handelsbeziehungen und einen flexiblen Einsatz qualifizierter Handelsfachkräfte in den USA.
Was kostet das E-1 Visum?
Die Antragsgebühr für das Formular I-129 beträgt 460 $. Hinzu kommen gegebenenfalls Visumausstellungsgebühren (je nach Gegenseitigkeitsvereinbarung) sowie Kosten für Rechtsberatung und Dokumentenvorbereitung.
Das E-2-Visum steht Staatsangehörigen bestimmter Vertragsstaaten offen, die einen erheblichen Kapitalbetrag in ein US-Unternehmen investieren und in die USA einreisen, um dieses Unternehmen zu entwickeln und zu leiten.

Üblicher Zeitrahmen: 2-4 Monate

Häufig gestellte Fragen

Was ist das E-2 Treaty-Investor-Visum?
Das E-2 ist ein Nichteinwanderungsvisum für Staatsangehörige von Ländern, die einen Handels- und Schifffahrtsvertrag mit den USA unterhalten. Es ermöglicht die Einreise in die USA, um ein Unternehmen zu leiten und zu entwickeln, in das eine erhebliche Kapitalinvestition getätigt wurde oder gerade getätigt wird. Das Visum stärkt die wirtschaftlichen Beziehungen und den Austausch zwischen den USA und den Vertragsstaaten.
Wer kann das E-2 Visum beantragen?
Antragsteller müssen Staatsangehörige eines Vertragsstaates sein und eine erhebliche Investition in ein US-Unternehmen getätigt haben. Die Investition muss groß genug sein, um den Geschäftserfolg maßgeblich zu beeinflussen. Zudem muss das Unternehmen in der Lage sein, deutlich mehr Einkommen zu erwirtschaften, als nur den Lebensunterhalt des Investors und seiner Familie zu sichern, oder einen erheblichen wirtschaftlichen Beitrag in den USA leisten.
Wie lange ist das E-2 Visum gültig?
Die anfängliche Gültigkeitsdauer liegt je nach Vertragsvereinbarung zwischen zwei und fünf Jahren. Das Visum kann unbefristet in Schritten von bis zu fünf Jahren verlängert werden, solange die Investition bestehen bleibt und das Unternehmen alle Visumsvoraussetzungen weiterhin erfüllt.
Darf ich mit dem E-2 Visum arbeiten?
Ja, E-2-Visuminhaber dürfen in den USA legal arbeiten – allerdings ausschließlich innerhalb des Unternehmens, in das sie investiert haben. Eine Beschäftigung außerhalb des Investitionsunternehmens ist grundsätzlich nicht gestattet.
Welche Vorteile bietet das E-2 Visum?
Das E-2 bietet zahlreiche Vorteile: die Möglichkeit, ein US-Unternehmen zu besitzen und zu leiten, unbefristete Verlängerungsoption, sowie die Möglichkeit für den Investor, dessen Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren, in den USA zu leben. Ehepartner können eine Arbeitserlaubnis beantragen. Zudem kann der Visuminhaber frei ein- und ausreisen.
Ist ein Petent erforderlich?
Anders als bei vielen anderen Visakategorien ist kein traditioneller Arbeitgeber als Petent notwendig. Stattdessen fungiert das Investitionsunternehmen selbst als Petent. Der Investor muss nachweisen, dass er eine kontrollierende Beteiligung am Unternehmen hält (mindestens 50 % oder operative Kontrolle über eine Leitungsfunktion).
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Befindet sich der Antragsteller in den USA, wird der Antrag bei USCIS eingereicht; aus dem Ausland direkt bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat. Der Antrag muss ausführliche Unterlagen zur Investition, zum Geschäftsplan, zur Staatsangehörigkeit und zur Rolle des Antragstellers im Unternehmen enthalten. Ein persönliches Interview an der Botschaft oder dem Konsulat ist in der Regel erforderlich.
Gibt es eine jährliche Obergrenze?
Nein, die Anzahl der E-2 Visa ist nicht kontingentiert. Das ermöglicht einen kontinuierlichen Zuzug von Investoren und deren Familien auf Grundlage der Geschäftsanforderungen und Vertragsvereinbarungen.
Was kostet das E-2 Visum?
Die Antragsgebühr beträgt derzeit 460 $. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die Visumausstellung, biometrische Dienste und Rechtsberatung. Potenzielle Antragsteller sollten auch die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen und des Geschäftsplans einkalkulieren.
Die Kategorie EB-1A richtet sich an Personen mit außerordentlichen Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport. Sie ermöglicht eine Selbstpetition für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den USA – ohne Jobangebot.

Üblicher Zeitrahmen: 8-14 Monate

Häufig gestellte Fragen

Was ist die EB-1A?
Die EB-1A ist eine Vorzugskategorie der beschäftigungsbasierten Einwanderung in den USA. Sie richtet sich an Personen, die durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung außerordentliche Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport nachweisen können. Diese Kategorie bietet einen beschleunigten Weg zur Green Card für Personen, deren Leistungen durch umfangreiche Dokumentation belegt sind.
Wer qualifiziert sich für die EB-1A?
Antragsteller müssen außerordentliche Fähigkeiten nachweisen – entweder durch eine herausragende Einzelleistung (z. B. einen bedeutenden internationalen Preis) oder durch Erfüllung von mindestens drei der zehn von USCIS festgelegten Kriterien. Dazu zählen unter anderem national oder international anerkannte Auszeichnungen, Mitgliedschaften in Fachverbänden mit hohen Aufnahmevoraussetzungen, Veröffentlichungen über die Person und originelle, wegweisende Beiträge zum eigenen Fachgebiet.
Welche Gültigkeitsdauer hat die EB-1A?
Die EB-1A gewährt eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den USA. Green-Card-Inhaber müssen ihren Aufenthaltsstatus aufrechterhalten, indem sie in den USA leben und die Green Card alle zehn Jahre erneuern. Zudem eröffnet der Status nach einer vorgeschriebenen Aufenthaltsdauer den Weg zur US-Staatsbürgerschaft.
Darf man mit der EB-1A arbeiten?
Ja. Inhaber einer EB-1A Green Card dürfen in den USA in ihrem Fachgebiet arbeiten. Diese Kategorie bietet besondere Flexibilität, da keine Arbeitgeberbindung erforderlich ist – der Inhaber kann selbstständig oder angestellt tätig sein.
Welche Vorteile bietet die EB-1A?
Die EB-1A ermöglicht die Selbstpetition, sodass weder ein Jobangebot noch ein Arbeitgebersponsor erforderlich sind. Das ist besonders vorteilhaft für Freiberufler, Unternehmer und Personen, die unabhängig arbeiten möchten. Zudem profitiert die EB-1A als erste Präferenzkategorie in der Regel von kürzeren Bearbeitungszeiten.
Ist ein Petent erforderlich?
Nein. Ein besonderes Merkmal der EB-1A ist die Möglichkeit der Selbstpetition. Antragsteller können die Green Card eigenständig beantragen und dabei ihre außerordentlichen Fähigkeiten und die Absicht, weiterhin in ihrem Fachgebiet in den USA tätig zu sein, darlegen.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung des Formulars I-140 (Petition for Alien Worker) bei USCIS. Der Antrag muss durch umfassende Unterlagen gestützt werden, die die außerordentlichen Fähigkeiten und die anhaltende Anerkennung belegen. Nach Genehmigung des I-140 können Antragsteller außerhalb der USA ein Einwanderungsvisum beantragen; Antragsteller innerhalb der USA können den Adjustment of Status durchführen.
Gibt es eine jährliche Obergrenze?
Die EB-1A fällt unter die übergeordnete EB-1-Kategorie, der jährlich etwa 40.000 Visa zugeteilt werden – einschließlich nicht genutzter Visa aus den EB-4- und EB-5-Kategorien. Diese Obergrenze kann sich durch Gesetzesänderungen und Nachfrageschwankungen verändern.
Was kostet die Beantragung?
Die Antragsgebühr für das Formular I-140 beträgt 715 $. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für biometrische Daten, Dokumentation, Rechtsberatung und die ärztliche Untersuchung bei einem Adjustment of Status innerhalb der USA. Die Gesamtkosten variieren je nach Einzelfall erheblich.
Das EB-5-Programm richtet sich an Personen, die eine erhebliche Investition in ein neues kommerzielles Unternehmen in den USA tätigen, das mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätze für US-Arbeitnehmer schafft oder erhält. Der erforderliche Investitionsbetrag liegt bei 1,8 Millionen USD bzw. 900.000 $ in einem Targeted Employment Area (TEA). Das Programm führt direkt zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.

Üblicher Zeitrahmen: 24-36 Monate

Häufig gestellte Fragen

Was ist das EB-5?
Das EB-5-Programm bietet ausländischen Investoren einen Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in den USA. Voraussetzung ist eine erhebliche Kapitalinvestition in ein neues kommerzielles Unternehmen, das mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätze für qualifizierte US-Arbeitnehmer schafft oder erhält. Das Programm zielt darauf ab, die US-Wirtschaft durch Arbeitsplatzschaffung und Kapitalzufluss zu stimulieren.
Wer qualifiziert sich für das EB-5?
Ausländische Investoren müssen mindestens 1,8 Millionen USD investieren oder 900.000 $ in einem Targeted Employment Area (TEA) – einer ländlichen Region oder einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit. Die Investition muss innerhalb von zwei Jahren nach Einreise als bedingter Green-Card-Inhaber zur Schaffung von mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätzen für US-Arbeitnehmer führen.
Welche Gültigkeitsdauer hat das EB-5?
Das EB-5 gewährt zunächst eine bedingte dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für den Investor und seine berechtigten Familienangehörigen für zwei Jahre. Nach erfolgreichem Nachweis der wirtschaftlichen Auswirkungen der Investition, einschließlich der Arbeitsplatzschaffung, können die Bedingungen aufgehoben werden, sodass der Investor und seine Familie den unbedingten Status als Green-Card-Inhaber erhalten.
Darf man mit dem EB-5 arbeiten?
Ja. EB-5-Investoren dürfen in den USA uneingeschränkt arbeiten. Der Schwerpunkt des Visums liegt auf der Investition und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen, nicht auf der Beschäftigung des Investors selbst – entsprechend besteht volle Freiheit bei der Berufswahl.
Welche Vorteile bietet das EB-5?
Das EB-5 bietet einen direkten Weg zur Green Card für den Investor, dessen Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren. Alle können in den USA leben, arbeiten und studieren. Das Programm ermöglicht zudem einen erheblichen wirtschaftlichen Beitrag zur US-Wirtschaft durch Arbeitsplatzschaffung.
Ist ein Petent erforderlich?
Investoren treten selbst als Petenten auf. Sie reichen das Formular I-526 (Immigrant Petition by Alien Investor) ein und weisen nach, dass ihre Investition den Anforderungen des EB-5-Programms entspricht – einschließlich der Arbeitsplatzschaffung und der rechtmäßigen Herkunft der Investitionsmittel.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Verfahren ist komplex und erfordert oft die Zusammenarbeit mit Einwanderungsanwälten, Wirtschaftsanalysten und Experten für die Erstellung von Geschäftsplänen. Zunächst reicht der Investor das Formular I-526 ein. Nach Genehmigung kann er aus dem Ausland ein Einwanderungsvisum beantragen oder innerhalb der USA den Adjustment of Status durchführen. Nach zwei Jahren ist das Formular I-829 einzureichen, um die Bedingungen der Aufenthaltserlaubnis aufheben zu lassen.
Gibt es eine jährliche Obergrenze?
Ja, das EB-5-Programm ist auf etwa 10.000 Visa jährlich begrenzt. Darin enthalten sind die Visa für die Hauptinvestoren und deren unmittelbare Familienangehörige (Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren).
Was kostet die Beantragung?
Die Antragsgebühr für das Formular I-526 beträgt derzeit 3.675 $. Nicht enthalten sind die erhebliche Investition selbst sowie zusätzliche Verwaltungs-, Rechts- und Bearbeitungsgebühren, die je nach Investitionsprojekt und beauftragten Fachleuten erheblich variieren können.
Transparente Preise

Vor Arbeitsbeginn kalkuliert

Investorenvisumsfälle werden zu einem Pauschalhonorar bearbeitet, das den gesamten rechtlichen Prozess abdeckt. Wir stellen vor Arbeitsbeginn eine vollständige Kostenaufstellung bereit — einschließlich der bei EB-5-Fällen erheblichen Behördengebühren.

Das endgültige Honorar hängt von Visumtyp und Komplexität der Investitionsstruktur ab. Behördengebühren (USCIS, Biometrie, Konsulat) sind separat.

Erstgespräch: 75 EUR (zzgl. MwSt.) für 30 Minuten. Wird bei Beauftragung vollständig angerechnet.

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