US-Steuer-Compliance
Wir übernehmen die praktische Seite der US-Steuerpflichten — Bundes- und Staatssteuererklärungen, FBAR- und FATCA-Meldungen, ITIN-Anträge, geschätzte Steuervorauszahlungen und laufende Compliance für Privatpersonen und Unternehmen mit grenzüberschreitendem Bezug.

Was wir übernehmen
US-Steuer-Compliance für grenzüberschreitend tätige Privatpersonen und Unternehmen geht über das Einreichen einer Erklärung hinaus. Fristen weichen von europäischen Normen ab, einzelstaatliche Pflichten können allein durch wirtschaftliche Präsenz ausgelöst werden, und die Strafen für Nichtabgabe oder verspätete Abgabe sind empfindlich. Wir übernehmen den gesamten Compliance-Bereich, damit Sie auf dem aktuellen Stand bleiben.
Bundes- und Staatssteuererklärungen
Wir erstellen und reichen US-Bundessteuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen mit grenzüberschreitendem Bezug ein. Dazu gehören Form 1040 (Privatperson), Form 1120 (C-Corporation), Form 1065 (Personengesellschaft) sowie zugehörige Anlagen für ausländische Einkünfte, ausländische Steueranrechnungen und abkommensbasierte Positionen. Staatssteuererklärungen werden dort eingereicht, wo dies aufgrund physischer Präsenz, wirtschaftlichem Nexus oder Gesellschaftsregistrierung erforderlich ist.
FBAR- und FATCA-Meldungen
FinCEN Form 114 (FBAR) ist zum 15. April fällig mit automatischer Verlängerung bis 15. Oktober. Die FATCA-Meldung über Form 8938 wird mit Ihrer Steuererklärung eingereicht. Wir erstellen beide und stellen die Konsistenz untereinander und mit Ihrer Steuererklärung sicher.
ITIN-Anträge
Ausländische Personen, die eine US-Steueridentifikationsnummer benötigen, aber nicht für eine Social Security Number berechtigt sind, beantragen eine Individual Taxpayer Identification Number (ITIN). Wir bereiten Form-W-7-Anträge vor und koordinieren mit dem IRS, einschließlich der Passbeglaubigung.
Geschätzte Steuervorauszahlungen
Das US-Steuersystem setzt auf laufende Vorauszahlungen. Wenn Sie voraussichtlich mehr als 1.000 USD an Bundessteuern schulden, müssen Sie vierteljährliche Vorauszahlungen leisten (15. April, 15. Juni, 15. September, 15. Januar). Wir berechnen Safe-Harbor-Beträge und sorgen dafür, dass Zahlungen fristgerecht erfolgen, um Sanktionen zu vermeiden.
Einzelstaatliche Steuerpflichten
Die Bundesstaaten haben unterschiedliche Regelungen, wann eine nicht ansässige Person oder eine ausländische Gesellschaft eine Abgabepflicht hat. Schwellenwerte für wirtschaftlichen Nexus, Zurechnungsregeln und Gegenseitigkeitsabkommen beeinflussen Ihre Steuerpflicht. Wir ermitteln, welche Staaten Erklärungen erfordern, und übernehmen die Abwicklung.