US-Steuerplanung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Wer zwischen Europa und den USA lebt oder unternehmerisch tätig ist, hat auf US-Seite eigene steuerliche Pflichten. Wir beraten zum US-Steuerrecht: abkommensbasierte Positionen aus US-Sicht, Struktur Ihrer US-Gesellschaft, FBAR- und FATCA-Meldungen, Verrechnungspreise und die US-Exit-Tax, abgestimmt auf Ihren Einwanderungszeitplan.

Was wir übernehmen
Wer als Gründer oder Führungskraft aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in die USA zieht, trifft auf steuerliche Fragen auf beiden Seiten des Atlantiks. Auf der US-Seite sind das vor allem: ab wann Sie in den USA steuerlich ansässig werden, wie Ihre US-Gesellschaft besteuert wird, welche Meldepflichten mit dem Status entstehen, und die US-Exit-Tax nach IRC 877A, falls später die US-Staatsbürgerschaft oder eine langjährige Greencard aufgegeben wird. Diese Fragen lassen sich in aller Regel nur vorab, nicht rückwirkend, gestalten. Genau dafür sind wir da: Wir beraten Sie von Frankfurt aus zum US-Steuerrecht und stimmen die US-steuerliche Struktur auf Ihren Einwanderungszeitplan ab.
Wir beraten ausschließlich zum US-Steuerrecht. Für Fragen des deutschen Steuerrechts (etwa zur Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG oder zu Ihrer deutschen Steuererklärung) verweisen wir an einen Steuerberater.
Auf der deutschen Seite steht typischerweise die Wegzugsbesteuerung im Raum, die auf nicht realisierte Wertsteigerungen wesentlicher Beteiligungen anfallen kann, etwa auf Anteile an Ihrer GmbH oder UG. Auch sie knüpft an einen festen Zeitpunkt an. Das ist ein Grund, einen Steuerberater früh einzubinden; beurteilen und bearbeiten kann diese Seite nur er. Unsere Aufgabe ist die US-Seite: Wir planen die US-steuerliche Struktur entlang Ihres Wegzugs- und Visumzeitplans und stellen Ihrem Steuerberater auf Wunsch die dafür nötigen US-steuerlichen Informationen zur Verfügung.
US-Steuerrecht ist bei einem Umzug die Schnittstelle von Einwanderung, Unternehmensstruktur und persönlichen Finanzen. Ihr Visumstatus bestimmt Ihre US-steuerliche Ansässigkeit. Ihre Unternehmensstruktur legt fest, wie Gewinne in den USA besteuert werden. Und Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Ihrem Heimatland können die Doppelbesteuerung reduzieren oder beseitigen, aber nur, wenn die abkommensbasierten Positionen auf US-Seite korrekt geltend gemacht werden.
Abkommensbasierte Positionen aus US-Sicht
Die USA haben Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Frankreich, Schweden, Norwegen und den meisten anderen europäischen Ländern. Diese Abkommen können Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren reduzieren, eine Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen verhindern und bestimmen, welches Land das Besteuerungsrecht auf Ihr Einkommen hat. Wir identifizieren die anwendbaren Vergünstigungen und machen sie für Sie auf der US-Seite geltend: in Ihrer US-Steuererklärung und den zugehörigen Anlagen, einschließlich der Offenlegung abkommensbasierter Positionen gegenüber dem IRS.
US-steuerliche Unternehmensstruktur
Die Besteuerung Ihrer US-Gesellschaft hängt von ihrer Struktur ab. Eine Single-Member-LLC im Besitz einer ausländischen Person gilt US-steuerlich in der Regel als transparente Einheit, kann aber dennoch Meldepflichten auslösen. Eine Multi-Member-LLC kann die Besteuerung als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft wählen. Eine C-Corporation unterliegt der Doppelbesteuerung, bietet aber andere Vorteile. Wir beraten zur Struktur, die Ihre US-Steuerlast minimiert und gleichzeitig Ihren Visumantrag unterstützt. Wie sich die gewählte Struktur auf deutscher Seite auswirkt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater; wir liefern dafür die US-steuerliche Einordnung.
FBAR und FATCA
US-Personen (Staatsbürger, Greencard-Inhaber und steuerlich Ansässige) mit ausländischen Finanzkonten über 10.000 USD zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr müssen einen FBAR einreichen. FATCA bringt zusätzliche Meldepflichten mit sich und veranlasst europäische Banken, Dokumentation von Kontoinhabern mit US-Bezug anzufordern. Die Strafen bei Nichterfüllung sind erheblich. Wir stellen sicher, dass Sie alle Meldepflichten einhalten.
Verrechnungspreise
Wenn Ihre US-Gesellschaft Transaktionen mit einer verbundenen ausländischen Gesellschaft durchführt (konzerninterne Dienstleistungen, Lizenzierung, Kostenumlagen), verlangen die Verrechnungspreisvorschriften, dass diese Transaktionen fremdüblich bepreist werden. Fehlende Dokumentation und Begründung der Verrechnungspreise kann zu erheblichen steuerlichen Korrekturen und Sanktionen führen.
US-Exit-Tax (IRC 877A)
Der Verzicht auf die US-Staatsbürgerschaft oder die Aufgabe einer langjährigen Greencard löst die US-Exit-Tax-Bestimmungen nach IRC 877A aus. Die USA behandeln dies als fiktive Veräußerung aller weltweiten Vermögenswerte zum Marktwert; wer als covered expatriate gilt, richtet sich nach Vermögens-, Steuerlast- und Compliance-Schwellen. Zur Abwicklung gehört Form 8854. Die Konsequenzen vor dieser Entscheidung zu verstehen ist entscheidend, und die Abstimmung mit Ihrem Einwanderungsstatus kann das Ergebnis erheblich beeinflussen. Wir prüfen und begleiten diesen Schritt auf der US-Seite.
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